Mietrecht - Ihr Rechtsanwalt in Hamburg

Kaution (Mietsicherheit), Renovierung, Schönheitsreparaturen, Instandhaltung, Modernisierung, Nebenkosten, Betriebskosten, Mängel, Mietminderung, Kündigung, Betriebspflicht, Firmenschilder, Außenreklame, Untervermietung und Konkurrenzschutz sind die klassischen Problemfelder des Wohnraummietrechts und des Geschäftsraummietrechts. Diese Internetseite soll Ihnen einen Überblick verschaffen, für weitergehende Fragen und die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung steht Ihnen unser Anwaltsteam gerne zur Verfügung.

Die Miete, insbesondere die Miete einer Wohnung, stellt einen wichtigen Bereich des täglichen Lebens dar. Jeder Mensch benötigt ein Dach über dem Kopf und kommt somit zwangsläufig auch mit der Wohnraummiete in Kontakt. Die Probleme im Bereich der Wohnraummiete sind vielfältig und werden durch die Rechtsprechung laufend aktuell ausgestaltet. 

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass in Deutschland ein ausgeprägter Mieterschutz im Bereich der Wohnung anzutreffen ist. Auf Grund der Komplexität und der Vielfältigkeit der einzelnen Problemfelder sollte im Zweifel ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass bei einer berechtigten Kündigung des Wohnraums der Mieter vor ganz erhebliche Probleme gestellt sein kann. Dies gilt umso mehr für Ballungsgebiete wie Hamburg, wo es bereits grundsätzlich mit Schwierigkeiten verbunden ist, eine geeignete Wohnung für sich zu finden. Es sollte nicht verkannt werden, dass neben der Arbeit die Wohnung die Basis für das Leben darstellt.  

Nicht nur im Bereich des Wohnens, sondern auch im Geschäftsverkehr, spielt die Miete eine erhebliche Rolle. Gewerberäume werden benötigt als Büroräume, Geschäftsräume, Einzelhandelsfläche oder Lagerraum.  

Anders als bei der Wohnraummiete ist die Gewerberaummiete in ihrem Mieterschutz wesentlich schwächer ausgestaltet. Dies hängt damit zusammen, dass man im Geschäftsleben davon ausgeht, dass der Mieter ausreichend fachkundig ist bzw. fachkundigen Rat einholt, um seine Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zu kennen oder in Erfahrung zu bringen. Leider ist dies oftmals nur Theorie und in der Praxis verkennen die Mieter von Geschäftsräumen ihre Pflichten, wobei dies fatale Folgen haben kann.  

Wir empfehlen daher auch im Bereich der Gewerbemiete rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, da die Anmietung von Geschäftsräumen oftmals auch mit ganz erheblichen langfristigen Kosten verbunden ist.

Rechtsanwälte Salchow & Matzek
Rechtsanwälte Salchow & Matzek

Mietrecht aktuell - News

18.05.2012

Abstrakter Sicherheitszuschlag bei Betriebskosten unzulässig

Grundsätzlich ist die letzte Betriebskostenabrechnung Grundlage für eine etwaige Anpassung der Vorauszahlungen. Unabhängig von diesen Verbrauchszahlen könne die Vorauszahlungen auch dann angepasst werden, wenn zusätzliche...[mehr]

23.02.2012

Vermieter müssen Heizkosten genauer abrechnen

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 01.02.2012, V III ZR 156/11) hat entschieden, dass der Vermieter eines Mehrfamilienhauses die Verteilung der Heizkosten auf die jeweilige Wohnung genau aufschlüsseln muss. Pauschale...[mehr]

09.12.2011

Garage kann in bestimmten Fällen separat von einer ebenfalls angemieteten Wohnung gekündigt werden

Wenn Mieter und Vermieter einen Mietvertrag über eine Wohnung und einen separaten über eine Garage abschließen, so ist davon auszugehen, dass die beiden Vereinbarungen nichts miteinander zu tun haben – rechtlich also selbständig...[mehr]

01.11.2011

Flächenabweichung von mehr als 10 %

Nach ständiger Rechtsprechung ist die Wohnung mangelhaft, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der vereinbarten Fläche abweicht. Der Mieter ist zur Minderung berechtigt, da die Mietsache dann einen Mangel...[mehr]